Neben der Einzelberatung liegt der Schwerpunkt unserer Kanzlei auf
der dauerhaften Betreuung der Mandanten auf allen Gebieten des Zivilrechtes.
Hierneben werden allerdings auch die Bereiche des Steuerrechtes, des öffentlichen Rechts und des
Strafrechtes fachlich kompetent abgedeckt. Zu den Mandanten gehören neben Privatpersonen insbesondere
mittelständische Unternehmen und Freiberufler aus allen Bereichen des
Wirtschaftslebens:
Wir beraten Hersteller von Hard- und Software, Serviceprovider und Dienstleister rund um den EDV-Bereich ebenso wie die Anwender dieser Techniken. Das gilt in allen rechtlichen Fragen der Herstellung, Entwicklung und des Einsatzes moderner Datenverarbeitungssysteme. Wir begleiten unsere Mandanten auch auf dem Weg zum Einsatz neuer Medien. Dazu gehören besonders alle mit dem Internet im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen. Darüber hinaus fühlen wir uns auch in den klassischen Bereichen des Presse- und Medienrechts heimisch.
Hierbei erfolgt Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Belangen des Computer-, EDV- und Internetrechts, insbesondere Domain-Recht, Webhosting usw.
Überprüfung und Gestaltung von Verträgen inkl. AGB für Online-Händler
Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen erbrechtlichen Belangen, insbesondere Erbscheins Beantragung und Erteilung
Bei der Gründung einer Firma bedarf es vorab eine Vielzahl von Fragen zu klären. So beraten wir im anwaltlichen Bereich auch auf Wunsch in enger Kooperation mit Steuerberatern und betriebswirtschaftlichen Prüfern und Beratern, welche Rechtsform gewählt werden kann, welche Risiken und welche Chancen bestehen. Ebenso stehen wir anwaltlich auch bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften, Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft oder bei der Umwandlung bis hin zu Auflösung und Abwicklung einer Gesellschaft außergerichtlich und gerichtlich unseren Mandanten zur Verfügung. Sofern eine anwaltliche Befassung nicht erfolgte, steht unser professionelles Notariat bei der Gründung, Umwandlung, Auflösung etc. von Kapital- oder Personengesellschaften gerne zu Diensten.
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts, insbesondere Abmahnungen (Konkurrenten Abmahnungen, Abmahnschreiben von Verbänden/Konkurrenten), Sonderschutzrechte (Markenrecht, Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht), Urheberrecht
Überprüfung und Beratung bei allen Werbetätigkeiten (Anzeigen- und Prospektüberprüfung)
In Zeiten der schlechten Zahlungsmoral kommt dem Forderungseinzug eine erhebliche Bedeutung zu. Nicht zeitnah ausgeglichene Rechnungen belasten in erheblichem Maß die Liquidität eines Unternehmens.
In Ergänzung zu unserem Beratungs- und Vertretungsangebot verfügt die Kanzlei über eine Inkassoabteilung, die sich außer mit dem außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Schuldner auch mit entsprechender Informationsbeschaffung befasst. In dieser Abteilung sind besonders geschulte Mitarbeiter unter Verwendung moderner EDV tätig. Die Inkassoabteilung ist einem Rechtsanwalt unterstellt. Es wird zum einen besonderer Wert darauf gelegt, dass die Mandanten, bei denen es sich in der Regel um mittelständische Unternehmen und Selbständige aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens handelt, schon im Vorfeld des Forderungseinzuges entsprechend instruiert werden. Zu diesem Zweck werden u.a. Schulungen der für den Mahnbereich zuständigen Mitarbeiter der Mandanten, die zielgerichtete Einrichtung eines betrieblichen Mahnwesens einschließlich der Vorbereitung diesbezüglicher Schreiben sowie auch das Verfassen im Einzelnen auf den Mandantenbetrieb abgestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. Rahmenverträge angeboten. Zum anderen wird der Forderungseinzug für jeden Mandanten bereits im Vorfeld auf dessen besondere Wünsche und Anforderungen abgestimmt.
Die Beratung und Prozessführung bei drohenden Insolvenzen oder Insolvenzfällen gehört ebenfalls zu den traditionellen Tätigkeitsgebieten der Kanzlei. Das aktuelle Insolvenzrecht kann die Basis für die Sanierung von Unternehmen sein. Uns bietet es in enger Zusammenarbeit mit entsprechend fachlich ausgerichteten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern die Möglichkeit zu entsprechenden Beratungsleistungen
Markenrecht Eintragung von deutschen und europäischen Marken, Durchsetzung der markenrechtlichen Ansprüche in Verteidigungs- und Verletzungsverfahren.
Betreuung und Vertretung im öffentlichen Baurecht (Baugenehmigungen, Bebauungspläne, Erschließungskosten, Anliegerbeiträge).
Durchsetzung und Verteidigung von eingetragenen Patenten im Verletzungsverfahren Urheberrecht Durchsetzung und Verteidigung von Rechten des Urhebers, Lizenzverträge und Nutzungsvereinbarungen.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Bauangelegenheiten, insbesondere:
Beratung und Vertretung im Bereich des Renten- und Sozialrechts, z.B. bei Problemen bzgl. des Grades der Behinderung, Arbeits- und Berufsunfähigkeit usw.
Im Zuge der wirtschaftlichen Haushaltslage gewinnt das Strafrecht, insbesondere das Steuer,- und Wirtschaftsstrafrecht mehr und mehr an Bedeutung. Das Steuerstrafrecht hat sich zu einer eigenständigen Disziplin im Bereich des Steuerrechts und des Wirtschaftsstrafrechts entwickelt. Die Verzahnung von Steuerrecht, materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht führt zu einer komplexen Rechtsmaterie. Im Steuerstrafverfahren werden von der Verteidigung besondere Kenntnisse und Erfahrungen verlangt, die Rechtsanwalt Brock durch langjährige beratende und forensische Tätigkeit erlangt hat.
Daneben besteht eine langjährige Tätigkeit in Kapitaldelikten durch Verteidigungen in Schwurgerichtsverfahren.
Beratung und Vertretung für alle Streitigkeiten um die Telekommunikation, insbesondere bzgl. Mobilfunk-Verträge:
Verkehrsunfälle passieren täglich. Die Regulierung eines durch einen Verkehrsunfall eingetretenen Schadens durch den Geschädigten selbst überfordert diesen oftmals. Zudem versuchen insbesondere die Haftpflichtversicherter zunehmend, den Geschädigten von der Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuhalten. Letzteres hat seinen Hintergrund offensichtlich darin, dass die Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwaltes im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls durch die gegnerische Versicherung zu tragen sind.
In Ergänzung zu unserem Beratungs- und Vertretungsangebot verfügt die Kanzlei über eine gesonderte Abteilung für Verkehrsunfallangelegenheiten. Diese Abteilung befasst sich im Wesentlichen mit der Regulierung von Unfallschäden. In der Abteilung sind besonders geschulte Mitarbeiter (Verkehrsunfall-Sachbearbeiter) unter Verwendung moderner EDV tätig. Die Abteilung für Verkehrsunfallangelegenheiten ist einem Rechtsanwalt unterstellt. Ziel ist es, nach Möglichkeit aufgrund nur einer Rücksprache mit dem Mandanten sämtliche anfallenden und notwendigen Tätigkeiten und Maßnahmen reibungslos und schnell abzuwickeln. Nach der Aufnahme des Unfalls werden, da meist dem Geschädigten nicht bekannt, die Versicherungsdaten des Unfallgegners innerhalb von höchstens 24 Stunden über den Zentralruf der Versicherer beschafft. Der Schadensfall wird anschließend bei der Versicherung gemeldet. Dem Geschädigten wird bei Bedarf ein geeigneter Sachverständiger genannt und dieser nach Abstimmung im Einzelfall mit der Schadensbegutachtung beauftragt. Nach Erhalt der Schadensunterlagen (Sachverständigengutachten bzw. Reparaturrechnung, sonstige Schadensbelege etc.) wird der Schaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung beziffert und der Schadensersatzbetrag eingefordert. Sofern die gegnerische Versicherung eine Regulierung ganz oder teilweise ablehnt, wird mit dem Geschädigten Rücksprache gehalten. Hierbei wird besonderer Wert auf eine ausführliche Besprechung der Erfolgsaussichten und eine gegebenenfalls durchzusetzende Schadensquote gelegt.
Die Kanzlei arbeitet mit Kfz-Sachverständigen sowie einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen, auf deren Fachkompetenz im Bedarfsfall zugegriffen werden kann.
Da ein eingetretener Verkehrsunfall oftmals mit der Einleitung eines verkehrsrechtlichen Straf- oder Bußgeldverfahrens verbunden ist, übernimmt die Kanzlei auch die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen, so dass sämtliche anfallenden Tätigkeiten "aus einer Hand" erledigt werden können.
Beratung und Vertretung in allen Versicherungsangelegenheiten, Durchsetzung von Versicherungsleistungen aus den Bereichen der unterschiedlichen Versicherungsarten
Das Versicherungsrecht ist ein weit verzweigtes und kaum überschaubares Rechtsgebiet, welches sich in die Hauptbereiche Personenversicherung, Sachversicherung und Haftpflichtversicherung aufteilt. Unsere Kanzlei ist in allen Versicherungsspaten für den Versicherungsnehmer beratend und forensisch tätig. Dieses unter Einbezug von externen Dienstleistern (z.B. medizinische Fachgutachter) im Rahmen einer Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Daneben ist unsere Kanzlei auch beratend und forensisch tätig für die am Versicherungsmarkt bestehenden großen Versicherer.
Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Belangen des Verwaltungsrechts, insbesondere Gewerbe- und Handwerksrecht:
Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von:
Vertretung und Verteidigung in allen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Steuer- und Unternehmensstrafrecht.
Beratung und Vertretung von Ärzten im Bereich des Vertragsrechtes, des Gebührenrechtes und in sonstigen Rechtsangelegenheiten.